Angeordnete Mediation im Auftrag
Für die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) und Gerichte führen wir angeordnete Mediationen in einem geregelten Ablauf durch.
Wenn getrennt lebende Eltern durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) oder das Gericht angewiesen werden, im Sinne einer Kindesschutzmassnahme eine angeordnete Mediation durchzuführen, sind wir im Kanton Zürich die kompetente Organisation dafür. Die Mediation erfolgt nach einem definierten Ablauf und mit geregelter Kostenfolge. Kompetente Mediatorinnen und Mediatoren stellen sicher, dass die in der Weisung an die Eltern bezeichneten Inhalte und Ziele bearbeitet werden:
Regelung der elterlichen Sorge
Erziehungshaltungen
Kontakt zu den Kindern durch beide Elternteile
Wiederkehrende Konflikte der Eltern
- usw.